Im Oktober letzten Jahres hat das Bundeskabinett die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wurde eine weitere Anhebung des in Deutschland gültigen Mindestlohns in vier Schritten beschlossen. Nun steht zum 1. Juli 2021 die zweite Stufe an – der Mindestlohn steigt von aktuell 9,50 EUR auf 9,60 EUR je Stunde.
Zum 1. Januar 2022 und zum 1. Juli 2022 stehen im kommenden Jahr die nächsten beiden Schritte auf zunächst 9,82 EUR und dann 10,45 EUR an.
Insbesondere die geringfügigen Beschäftigungen (sog. 450-Euro-Jobs) sollten hierauf anhand der wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit rechtzeitig überprüft werden, um Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu vermeiden.
Ob in diesem Zusammenhang in naher Zukunft mit einer durchaus sinnvollen Erhöhung der Grenze für geringfügig Beschäftigte zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.
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